Ausbildung läuft auch mit COVID19!
Bei unserer letzten Übung ging es um das Thema Türöffnung. Mit der Frage:
“Dürfen wir als Feuerwehr, Türen einfach öffnen, wenn wir gerufen werden?“
starteten wir in die Ausbildung. Die Antwort lautet: “NEIN“. Die Feuerwehr darf aus zwei Gründen (Amtshilfe und Brand = Gefahr in Verzug) eine Tür öffnen. Auf die rechtlichen Grundlagen und verschiedene Herangehensweisen einer Türöffnung ist im theoretischen Teil der Übung eingegangen worden. Im praktischen Teil wurden neue Hilfsmittel und Werkzeuge für einfache Tür- und Fensteröffnungen gezeigt und die Handhabung trainiert. Sowie verschiedene einfache Techniken für eine rasche Tür- bzw. Fensteröffnung gezeigt. Durch die komplexe Technik und die Vielfalt an Türen und Fenster Hersteller, ist jeder Einsatz eine Herausforderung. Darum ist es wichtig immer am “Stand der Technik“ zu bleiben.
Warnung: Keine Bilder im angegeben Ordner vorhanden. Bitte Pfad kontrollieren!
Debug: angegebener Pfad - https://feuerwehr-rabenstein.com/images/phocagallery/ausbildung 2020/tueroeffnung23092020